14. Türchen: Weihnachtsbrief

Vorsicht mit Weihnachtsbriefen an Richter: sie könnten dagegen klagen. Im Dezember 2009 schrieb der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich eine Rundmail an alle Bediensteten und Angestellte im Freistaat Sachsen, die mit „An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Landesverwaltung“ überschrieben war. Der Ministerpräsident danke den „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ für ihren Einsatz und freute sich über gewonnene Wahlen, weil

„Sie in der Verwaltung unsere politischen Ideen umsetzen und die Menschen spüren, dass ihr Heimatland gut geführt und verwaltet wird. Ich danke Ihnen ganz persönlich für Ihren Anteil am erfolgreichen Wahljahr 2009.“

Aus Versehen oder welchen Gründen auch immer ging die E-Mail ebenfalls an alle Richter im Freistaat. Ein Jahr später begehrte einer der angeschriebenen Richter die Feststellung, dass er immer noch in einem Amtsverhältnis als Richter stehe. Durch die Anrede als „Mitarbeiter“ sei ihm sein Status als unabhängiger Richter entzogen worden, und nicht nur ihm, sondern allen Richtern, sodass der Freistaat Sachsen faktisch die Justiz abgeschafft habe. Außerdem denke er gar nicht daran, die politischen Ideen von CDU und FDP umzusetzen. Er klagte zunächst beim Dienstgericht in Leipzig, dass ohne mündliche Verhandlung entschied (das geht, unter bestimmten Umständen), vielleicht, weil es die Klage für so absurd hielt. Der Richter legte Revision ein und bekam beim BGH teilweise Recht, weil die Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht vorgelegen hatten. Das Landgericht Leipzig muss sich erneut mit dem Verfahren beschäftigen, auch wenn der BGH unsubtil andeutete,dass

„die Annahme des Dienstgerichts, hinsichtlich des Statusantrags sei das erforderliche Vorverfahren durchgeführt, der Antrag jedoch mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig, nicht fernliegend ist und Rechtsfehler nicht erkennen lässt.“

(BGH vom 14.10.2013, Az. Ri(Z)R 5/12)

Mit anderen Worten: auch wenn der Richter rein formal gesehen Recht bekommen hat, weil das Leizpiger Gericht zunächst eine mündliche Verhandlung hätte ansetzen müssen, inhaltlich wird es ihm nichts bringen. Das Revisionsverfahren allein kostet über 78.000 €, eine endgültige Entscheidung in der Sache steht – meines Wissens – nach wie vor aus. Auch wenn Tillichs Formulierung ungeschickt war: eine souveränere Persönlichkeit hätte dem sicher standhalten können.

15 Kommentare

  1. Man hört doch immer wieder und überall, die Richter in Deutschland sind so schrecklich überlastet, dass sogar schon Verbrecher aus der Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen werden mußten, weil der Prozeßbeginn sich zu lange hinzog. Aber hier hat ein Richter anscheinend genug Zeit und Muße, sich mit so einer Bagatelle zu beschäftigen. Wirklich erstaunlich. :O

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  2. Der Amtsschimmel wiehert und galoppiert.

    In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle der Blog-Berteiberin eine etwas diffuse Frage stellen:

    Ich lese immer wieder davon, dass unsere Bundesrepublik eigentlich gar keine gültige Verfassung hat und statt dessen immer noch eine Nachkriegsübergangsverfassung (oder so) gilt. Dass alle ‚Amtspersonen‘ in Wahrheit dem ‚Gesetz‘ nach gar keine Legitimation haben, dass man im Grunde überhaupt gar nicht steuerpflichtig sei uswusf. Hier ein Link:

    http://newstopaktuell.wordpress.com/2014/10/30/staatsvortauschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luge/

    Was ist da dran? Ich meine … es würde mich schon sehr reizen, keine Steuern mehr zahlen zu müssen 😉 … aber das ist doch Verschwörungs-Humbug, oder?

    Liebe Grüße

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    1. Das ist ja eine besonders schöne Seite, so sachlich und ohne Hass… *räusper* (aber der Adler ist klasse, das muss man ihnen lassen).

      Die „kurze“ Antwort: das ist verschwörungstheoretischer Humbug. Brauner verschwörungstheoretischer Humbug, teilweise. Das sind hauptsächlich Leute (meiner Ansicht nach. Die sehen das sicher anders), die die Entwicklung der Geschichte seit 1937 nicht so richtig verknust haben und sich deswegen allerhand Theorien zurechtzimmern, nach denen es das Deutsche Reich in der Form von 1937 (das ist jedenfalls die häufigste Variante) noch gibt. Es gibt dazu ein Urteil des BVerfG, das darauf hinausläuft, dass das Deutsche Reich faktisch 1945 zusammengebrochen ist, und die BRD dessen Neuorganisation darstellt (der die DDR dann beigetreten ist), sodass das Rechtssubjekt „Deutsches Reich“ in der BRD quasi „aufgegangen“ ist. Das Ganze ist in der Tat sehr verwickelt und lässt Raum für kreative Interpretationen, um es mal freundlich auszudrücken. Andererseits verhalten Staaten sich selten wie im Lehrbuch, zumal im chaotischen 20. Jahrhundert. Das mit der GmbH ist aber einfach nur Blödsinn.

      Die lange Antwort: gar nicht so einfach, dass aufzudröseln. Ich versuch´s mal an ein paar Punkten: diese Leute arbeiten mit gigantischen Schlussfolgerungen („Die BRD gibt´s als Staat nicht!“) die sie aus winzigen Indizien ableiten (zB Steuernummer des Bundestages) und zwar mit gewagten Argumenten. Das mit der Steuernummer zum Beispiel kommt daher, dass der Bundestag ein Organ ist, dass sich selbst verwaltet und dazu auch einkaufen muss – Kugelschreiber, Papier, Bürogeräte, you name it. Und da sie das Zeugs bezahlen müssen, zahlen sie auch Steuern, daher die Steuernummer. Außerdem ist „hat eine Steuernummer“ kein Merkmal, mit dem man „privates Unternehmen“ von „öffentlich-rechtlicher Körperschaft“ abgrenzt.

      Warum der Personalausweis „Personalausweis“ und nicht „Personenausweis“ heißt, weiß ich zugegenermaßen auch nicht, aber wie blöd wäre es (mal angenommen, das Argument stimmt), sich selbst zu verraten? Wenn die Regierung (der Vorstand) nicht will, dass die Leute mitkriegen, was los ist, warum das Ding dann nicht entsprechend benennen?

      Das mit dem Bußgeldbescheid ist kein ratsames Vorgehen: zugestellt wird nach dem Verwaltungszustellungsgesetz des jeweiligen Landes (guckstu § 51 OWiG), und meistens nicht mal unbedingt per Einschreiben, sondern per Einwurf. Der Postbote notiert, wann er wo den Brief eingeworfen hat, schickt die Zustellungsurkunde zurück zur jeweiligen Behörde, und dann gilt eine 3-Tages-Fiktion ab dem Briefkasteneinwurf, das heißt, 3 Tage später gilt der Bescheid als zugegangen. (Und das Zurücksenden ist wirklich das Dämlichste, was man machen kann, weil das ja zeigt, dass man den Brief in der Hand hatte und also ausreichend Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen. Und auf mehr kommt´s nicht an).

      Zu diesen Einführungsgesetzen, auf deren Wegfall sie so rumreiten: das sind rein formalistische Argumente, die´s nicht bringen. Ich kann jetzt nicht ad hoc beurteilen, ob in manchen Fällen tatsächlich formale Fehler passiert sind oder nicht, aber meistens handelt es sich um weggefallene Übergangsvorschriften, und ein formaler Fehler hat nicht immer eine inhaltliche Folge. Bei den Gerichten bin ich mir relativ sicher, dass sie „staatlich“ sind, nach Art. 20 Abs. 2 wird nämlich die Staatsgewalt von besonderen Organgen der Rechtsprechung ausgeübt. Tadaa.

      In einem hatten sie Recht: meine Gesichtszüge sind beim Lesen wirklich des Öfteren entgleist. Tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, aber deine Steuern musst du weiter zahlen 😉 Es gibt sicher ein paar triftige Argumente gegen Steuerpflicht (immerhin hast du nie zugestimmt, welche zahlen zu wollen), aber die kommen eher aus der libertären Ecke, das Deutsche Reich ist keines. Und die Steuerbehörden kratzt das eh nicht.

      Ich hoffe, ich hab dich nur ein bisschen erschlagen mit der Textmenge. Diffuse Fragen führen bei mir meist zu langen Antworten…

      Viele Grüße zurück!

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      1. Ich wusste, dass du die Richtige für eine verständliche Antwort bist!

        Würde den Like Button 10 Mal drücken, wenn es was bringen täte.

        Vielen Dank. Habe mir schon gedacht, dass ich aus der Steuernummer nicht so leicht rauskomme …

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        1. Immer gerne… und es freut mich besonders, dass es verständlich ist.
          Tja… wird wohl noch eine Weile „Tod _und Steuern_“ heißen, wenn es darum geht, was wirklich unvermeidlich ist^^.

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      2. @ Joan: Ich möchte dich auch noch mal was dazu fragen, wenn ich denn darf. Als Argument wird in dem Artikel ebenfalls noch angeführt (ich muß dazu anmerken, ich habe ihn nur überflogen, gar nicht richtig gelesen, aber wie es der Zufall so will, bin ich gerade über diese Zeilen gestolpert), dass bei der Frage nach der Staatszugehörigkeit in Formularen etc. immer die Bezeichnung „Deutsch“ statt „Deutschland“ bzw. „BRD“ angegeben wird.

        Auch in meinem Personalausweis steht „Deutsch“. Ich fand das schon immer ungewöhnlich, schon bevor ich das hier gelesen habe. Gibt es dafür irgend eine Erklärung?

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        1. Ach du meine Güte, mir fällt grad auf, ich hab‘ „BRD“ geschrieben. Ich lebe noch in der Vergangenheit….Hilfe!!! Oder lag es an der Uhrzeit gestern? Aber so spät war es nun auch wieder nicht. Wie peinlich……. *muahaha*, das kann ich jetzt wohl auch schreiben. 😀

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        2. (Fragen immer gerne, dauert nur halt ein bisschen mit dem Antworten.)

          Einen konkreten Grund dafür habe ich nicht gefunden, ich leite mir das eher vom Sprachgebrauch her. „Deutsch“ ist das Adjektiv zur „Staatsangehörigkeit“. Du würdest ja auch sagen „Ich bin Deutsche“ oder „Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit“, während „Meine Staatsangehörigkeit ist Deutschland“ grammatikalisch falsch ist.

          Zudem enthält der Personalausweis die Information zur Staatsangehörigkeit, er legt sie aber nicht fest. Für deren Nachweis braucht man eine gesonderte Urkunde – was aber kein Grund zur Beunruhigung sein soll, der Eintrag im Perso begründet eine Vermutung, die nur widerlegt (zB durch ausländische Geburtsurkunde), aber nicht einfach bestritten werden kann. Und den Staatsangehörigkeitsnachweis braucht man höchstens für die Verbeamtung oder sowas.

          Die eigentliche Defitinion der Staatsangehörigkeit findet sich in Art. 116 GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html und bezieht sich auch auf Flüchtlinge und Vertriebene – „deutsch“ sind also nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch die sog. „Statusdeutschen“, die später eingewandert sind bzw. deren Kinder und Ehegatten. Wenn ich spekulieren müsste, würde ich sagen, dass die Bezeichnung „deutsch“ damit zu tun hat, dass nach 1945 der völkerrechtliche Status der ehemaligen Ostgebiete und vieler Flüchtlinge unklar war, und später noch die Frage, wie das eigentlich mit DDR-Bürgern ist. Hätte man Staatsangehörigkeit auf „Zugehörigkeit zur BRD“ beschränkt, wären viele rausgefallen (in erster Linie Flüchtlinge, deren Nachkommen und DDR-Bürger). Und deswegen hat man vielleicht eine bewusst großzügige“ Formulierung gewählt, die möglichst viele Personen einschließt. Interessanterweise hat auch die DDR bis 1967 die Bezeichnung „deutsch“ bei staatsangehörigkeit im Ausweis festgelegt, erst danach gab es eine eigene „Staatsbürgerschaft der DDR“.

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          1. Danke für deine Antwort und Mühe. Deine Spekulation mit den Ostgebieten etc. erscheint mir durchaus plausibel.

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