Nach § 90a BGB sind Tiere keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt, mit allen, teilweise absurd anmutenden Konsequenzen. Zum Beispiel der Frage, ob Forellen Gebrauchtwaren sein können:
[Weil erst durch Gebrauch einer Sache besondere Risiken entstehen], steht nichts im Wege, lebend gelieferte Forellen als „neu hergestellte Sachen“ zu behandeln. Denn Tiere solcher Art sind nur mit dem in ihrer Existenz („Beschaffenheit“) wurzelnden Lebens- oder Gesundheitsrisiko behaftet, nicht aber mit dem typischerweise durch Gebrauch entstehenden.
Da aber Forellen wenig anderes tun, als herumzuschwimmen, und in keinem sinnvollen Sinn des Wortes „gebraucht“ werden, außer vielleicht einmal zum Essen, stellt sich die Frage, wie das mit Nutztieren aussieht, etwa Pferden:
Nach einer im Schrifttum verbreiteten Auffassung sind Tiere stets als „gebrauchte“ Sachen im Sinne von § 474 Abs. 1 Satz 2, § 475 Abs. 2 BGB anzusehen. Begründet wird dies damit, dass eine am Verwendungszweck anknüpfende Abgrenzung nach den Kriterien „neu“ oder „gebraucht“ bei Tieren angesichts vielfältiger Arten und Verwendungsformen nicht nur sachlich unangemessen, sondern auch praktisch nicht oder nur schwer handhabbar sei […] . In Anbetracht der gesetzgeberischen Wertung, nach der jedenfalls junge Haustiere nicht als „gebraucht“, sondern als „neu“ anzusehen sein sollen (BT-Drucks. 14/6040, S. 245), ist der bloße Zeitablauf unerheblich, solange das Tier noch „jung“ ist. Das ist bei dem im Zeitpunkt des Verkaufs erst sechs Monate alten Fohlen, das sich überdies noch nicht von der Mutterstute „abgesetzt“ hatte, ohne Zweifel der Fall.