Verhandlung

Mutmaßlicher Messerstecher vor Münsteraner Schwurgericht

Meine erste „echte“ Gerichtsreportage.

Verstohlene Kusshände und gereckte Daumen empfangen den Angeklagten H., als er den Sitzungssaal betritt. Auf den Zuschauerbänken erwarten ihn seine Mutter und deren Lebensgefährte. Am Gürtel des Wachmannes klirren leise die Handschellen, die er gerade noch getragen hat. Gericht, Verteidiger und Staatsanwalt unterhalten sich halblaut. Man kennt sich bereits. Es ist der zweite Verhandlungstag in der Strafsache H. vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Münster. H. wird angeklagt, im September 2013 S. in der Wohnung seiner Exfreundin erstochen zu haben. Totschlag, lautet die Anklage, zu bestrafen mit mindestens 5 Jahren Gefängnis. Bis jetzt hat er nur angegeben, zugestochen zu haben, sich aber an nichts weiter erinnern zu können. Daher geht die umfangreiche Zeugenbefragung weiter.

Der Vorsitzende ruft zuerst die Zeugin K. herein. Sie war eine Freundin des Erstochenen und schildert im dezenten Ruhrpott-Dialekt, was sie von der Tat mitbekommen hat. Der Vorsitzende runzelt leicht die Stirn. Viel ist es nicht. Ob sie in der Nacht der Tat dabei war? Ja, sie und einige andere Freunde hatten sich bei der Exfreundin des Angeklagten getroffen und einiges getrunken. Warum der Angeklagte dazugekommen sei? Er habe seiner Ex ständig SMS geschrieben und sie beleidigt. Irgendwann schrieb ihm jemand, er solle doch herkommen, wenn er Eier in der Hose hätte. Wo sie war, als der Angeklagte ankam? Im Wohnzimmer, die anderen seien runtergegangen, sie habe sich für das Ganze nicht so interessiert, wie kann man denn auch wissen, dass „dat“ so ausgeht. Was sie denn überhaupt mitbekommen habe? Lautes Geschrei aus dem Treppenhaus, das Klirren einer Flasche. Jemand hat den Angeklagten mit einer leeren Whisky-Flasche geschlagen, erfährt sie hinterher von ihren Freunden. Wenig später sah sie, wie Blut unter der Badezimmertür hervorlief.

Der verletzte S. hatte sich ins Bad geschleppt. Obwohl Polizei und Rettungskräfte schnell vor Ort waren, starb er im Krankenhaus an seiner Stichverletzung. Es raschelt und knistert laut, als der Vorsitzende die Tatwaffe aus der Asservatentüte nimmt und die Abdeckung entfernt. Asservat Nr. 11/14, ein 37 Zentimeter langes und 4,2 Zentimeter breites Messer, das dem Angeklagten gehört. Damit soll er auf S. eingestochen haben. Beim Eintreffen der Rettungskräfte war dieser schon nicht mehr ansprechbar. „Er hat die Lippen bewegt, konnte aber nichts mehr sagen“, erklärt der Polizeibeamte E., der als einer der ersten am Tatort war. „Wir haben schon im Treppenhaus eine riesige Blutlache gesehen, und es hieß, der Täter wäre mit dem Auto geflüchtet.“

Wenig später verhafteten dann Streifenbeamte den Angeklagten vor dessen Wohnung. „Wir hatten ja das Kennzeichen“, sagt ein weiterer Polizeibeamter, „und als wir zu der Adresse kamen und das Auto festsetzten, kam da einer mit Bademantel und Schlappen auf die Straße und stellte sich erst mal dumm. Was wir denn hier machen würden.“ Auch sein Kollege H. bestätigt: „Der war sehr gefasst, sehr cool.“ Sehr gefasst ist der Angeklagte auch während der Verhandlung. Er spricht kaum, folgt aufmerksam den Zeugenaussagen. Nur manchmal verdüstern sich seine hellblauen Augen, und sein Kinn spannt sich.

Bei der ersten Vernehmung erzählte er noch, er sei bei einer Bekannten gewesen, bis 2 Uhr, und dann nach Hause gefahren. An mehr könne er sich nicht erinnern, schon gar nicht daran, noch bei seiner Ex gewesen zu sein. Besagte Bekannte, ebenfalls für den heutigen Verhandlungstag geladen, lässt sich entschuldigen. Ein ärztliches Attest, sie leide unter Angststörungen und könne weder ihre Wohnung noch ihren Wohnort Bocholt verlassen. „Aha“, bemerkt der Vorsitzende ungläubig, „dann muss sie also bis an ihr Lebensende in Bocholt bleiben.“ Vor der Polizei hat sie schon eine Aussage gemacht, diese wird verlesen. Die beisitzende Richterin leiht der Bekannten ihre angenehme, etwas monotone Stimme. Die Zeugin ist seit einigen Jahren mit H. bekannt, sie haben eine lose Affäre, treffen sich hin und wieder zum Trinken und zum Sex. Am Abend der Tat war erst sie bei H., dann er bei ihr, er trank viel, rauchte Gras und nahm auch Kokain. Mit steigendem Alkohol- und Drogenpegel begann er, sie zu beschimpfen, sie warf ihn raus.

H. bestreitet nicht, dass er zugestochen hat. Es bleibt aber die Frage offen, ob er sich vielleicht gegen einen Angriff mit der Flasche zur Wehr setzte, und auch, ob er wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums überhaupt voll schuldfähig ist. Dazu werden am Freitag die medizinischen Gutachter Stellung nehmen. Der letzte Verhandlungstag ist für den kommenden Montag angesetzt. Was er beantragen werde, wisse er noch nicht genau, sagte der Staatsanwalt. „Bei so einem komplizierten Fall mache ich mir in Ruhe nochmal Gedanken.“

Nach der Verhandlung muss der Angeklagte wieder zurück in die Untersuchungshaft. Er umarmt seine Mutter fest. Dann führt ihn der Wachmann ab. Die Handschellen klirren leise.

 

Arbeitsplatz Anklägerbank

Seit einiger Zeit habe ich das Vergnügen – und das meine ich ganz unironisch – als „Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft“ etwa einmal die Woche Amtsrichtern auf die Nerven zu fallen vor Gericht tatsächlich mal etwas tun zu dürfen. Wer mit der Funktion der Staatsanwaltschaft im Strafprozess hinlänglich vertraut ist, springt am besten zum nächsten Abschnitt, für alle anderen ein kleiner Exkurs. Die Staatsanwaltschaft, liebevoll „objektivste Behörde der Welt“ genannt, ist dazu da, als neutrale Instanz sowohl zugunsten als auch zulasten des Angeklagten zu ermitteln und der „materiellen Wahrheit“ möglichst nahe zu kommen. Staatsanwälte haben meist einen Tag (oder mehrere) Sitzungsdienst, wobei sie nicht zwangsläufig ihre eigenen Fälle behandeln, sondern einen Stapel „Handakten“ vorher bekommen (in denen nur das allernötigste drin ist) und sich dann in der Verhandlung ihre Meinung bilden müssen. Am Ende darf der Staatsanwalt zuerst vortragen, wie sich seiner Ansicht nach der Sachverhalt darstellt und welche Strafe ihm angemessen erscheint. Danach ist, soweit vorhanden, der Verteidiger dran, und während dieser Plädoyers hört der Richter bisweilen schon gar nicht mehr richtig hin, sondern kritzelt seinen Urteilsspruch, den er daraufhin verkündet.

Und nun zum anekdotischen Teil. Bei meiner ersten Verhandlung war ich sagenhaft aufgeregt, und es ging gleich gut los mit einer etwas verworrenen Diebstahlsgeschichte.

Angeklagte: „Nee, ich war das nicht, ich hatte an dem Abend gut was getrunken, aber ich mach sowas nicht, nee. Das Portmonee muss irgendwie in meine Tasche gefallen sein. Ich hab da so Tücher eingepackt, vielleicht war das da mit drin.“

Geschädigte: „Ich war an dem Abend total besoffen. Mein Freund hat mich rausgeschmissen, das war´n Scheißtag, ich weiß da nicht mehr viel. Aber irgendwie muss mein Portmonee ja in der ihre Tasche gekommen sein!? Ich hab in der Küche ne Weile geschlafen, bis es wieder ging mit dem Alkohol, und danach wars weg.“

Ich schwitzte ordentlich Blut und Wasser und fühlte mich wieder wie im Callcenter: Leute erzählen mir irgendwas und ich muss eine Entscheidung auf dünner Faktenlage treffen. Zum Glück gab es einen Zeugen, der gesehen hatte, wie die Angeklagte das Portemonnaie etwas später wegschaffen wollte, was ihrem Gedächtnis schlagartig auf die Sprünge half: sie gestand dann doch.

Bei einer anderen Verhandlung ging es um eine Unfallflucht mit einem bemerkenswert unsympathisch auftretenden Angeklagten. („An dem Auto war gar nichts kaputt, nur der Spiegel bisschen angedotzt, warum soll ich denn da noch rumhängen?!“) In der Handakte ist immer auch das Vorstrafenregister, bei ihm enthielt es zuletzt eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das hatte mit der Fahrerflucht zwar nichts zu tun, aber es lässt die Motivation, einigermaßen freundlich und fair zum Angeklagten zu sein, doch arg sinken. Ich versuchte, das auszublenden und beantragte zum Schluss irgendeine Geldstrafe, die der Richter fast verdoppelte. Bei der Urteilsbegründung fasste er den Angeklagten ins Auge und brummte: „So wie sie sich hier aufführen, haben Sie sich wahrscheinlich auch bei der letzten Verhandlung benommen, was? Das Kind war damals wohl auch bloß ein bisschen angedotzt? Groß rumreden und nicht mal einsehen, dass es Unrecht war, was sie da gemacht haben, das hab ich gerne.“ Ich bezweifle, dass er das so in die Urteilsbegründung geschrieben hat.

Als Sitzungsvertreterin darf ich nicht ohne vorherige Rücksprache Verfahren einstellen. Das kommt, grob gesagt, in Betracht, wenn den Angeklagten nur ein geringer Schuldvorwurf trifft, oder jedenfalls nur ein geringer sicher zu beweisen ist, oder man möchte ihm zwar eine Auflage (zum Beispiel Sozialstunden, oder Spenden an gemeinnützige Einrichtungen) mitgeben, meint aber, dass es damit auch sein Bewenden haben kann. Weil das Verfahren dann aber unwiderruflich vorbei ist, dürfen Referendare jedenfalls nicht so ohne weiteres einstellen, und die meisten Verteidiger (die eigentlich immer eine Einstellung anregen, egal ob´s passt oder nicht) wissen das auch. Bis auf einen, mit dem ich kürzlich zu tun hatte.

Verteidiger: Können wir das nicht einstellen? (Es ging um einen Unfall mit nicht zu knappem Sachschaden und anschließende Fahrerflucht, und um das Maß voll zu machen, war der Angeklagte möglicherweise auch noch betrunken.)

Richter: Joah… (ich glaube, er wollte einfach nur fertig werden.)

Ich: Sehe ich nicht so. Ich würde ja nochmal anrufen, aber der Kollege, der heute den Telefondienst macht, ist ausgesprochen einstelllungsunwillig, das bringt uns leider auch nicht viel. (Besagter Kollege hatte mich kurz vorher am Telefon gründlich zusammengefaltet, weil ich eine Unfallflucht, die wahrscheinlich auf einem Missverständnis beruhte, einstellen wollte, und dort waren weder größere Sachschäden noch Alkohol im Spiel. Da gab es also wirklich nichts zu holen.)

Der Verteidiger wollte unter allen Umständen, dass sein Mandant maximal wegen der Fahrerflucht verurteilt wird, damit er den Führerschein später leichter wiederbekommt. Er barmte so lange wegen des Führerscheins herum, dass es fast schon ein bisschen nervig war, und appelierte an meine Nettigkeit. Der Angeklagte saß daneben und sah drein, als sei das alles ein bisschen unter seiner Würde.

Verteidiger: Vielleicht können wir ja einen Teil einstellen?

Ich muss in dem Moment etwas kariert geguckt haben.

Verteidiger: Wenigstens die Straßenverkehrsdelikte. Die Fahrerflucht würde mein Mandant dann zugeben.

Ich: … Nein, ich kann hier leider gar nichts einstellen. Auch keine Teile.

Verteidiger: Ja, dann kann mein Mandant aber seinen Führerschein nicht so schnell wiederbekommen! Ich hätte jetzt wirklich gern eine Einstellung.

Der Richter beendete das Drama, indem er sie Hauptverhandlung aussetzte. Jetzt darf sich der nächste Sitzungsvertreter damit rumschlagen.