Als heute Mittag im Radio entgeisterte Europa-Parlamentarier ihre Statements zum Wegfall der 3-Prozent-Hürde für die Europawahl in die Mikrofone, nunja, würgten, da dachte ich mir: Mensch, schreib doch mal wieder allgemeines Demokratie-Bla. Anscheinend kann es davon immer noch nicht genug geben, und die Reaktionen zum Wegfall der 3-%-Klausel sind ein schönes Beispiel dafür.
Kurz zur Auffrischung: im Mai wird europagewählt, und zwar nach den Wahlgesetzen des jeweiligen Mitgliedsstaates. In Deutschland galt, ebenso wie für die Bundestagswahl, die 5-%-Klausel, nach der Parteien erst Sitze im europäischen Parlament beanspruchen können, wenn sie mindestens 5 % der (nationalen) Wählerstimmen für sich verbuchen können. Fand Karlsruhe nicht gut. Der Gesetzgeber trotzte und senkte die Hürde von 5 auf 3 % ab. Findet Karlsruhe, wie wir jetzt wissen, auch nicht gut. Das liegt im Wesentlichen an folgender Erwägung: jede Ein-, Drei- oder Zehnprozenthürde bedeutet einen Verlust an Wählerstimmen, denn wer eine Partei wählt, die diese Hürde nicht schafft, dessen Stimme war für den Papierkorb. Je knapper die Hürde verfehlt wird, desto mehr Stimmen gehen verloren. FDP- und AfD-Wähler konnten bei der letzten Bundestagswahl ein Lied davon singen, und man kann sich durchaus fragen, ob eine derartige Beschränkung, die zuletzt insgesamt fast 15 % der Wählerstimmen wertlos machte, wirklich so eine tolle demokratische Sache ist. Zudem erhalten dann die Stimmen der Übrigen ein höheres Gewicht, weil es weniger Gesamtstimmen gibt, auf die sie angerechnet werden. Das bedeutet also einen spürbaren Eingriff in die Gleichheit der Wahl, die Idee, dass jede Stimme gleichen Einfluss auf das Ergebnis hat. Das Bundesverfassungsgericht meint nun, diesem Eingriff müsse eine gute Rechtfertigung gegenüberstehen. Für das deutsche Parlament lässt es das Argument der Funktionsfähigkeit gelten, die leide, wenn einundrölfzig am besten noch miteinander verfeindete Splittergruppen im Bundestag sitzen und keine stabilen Bündnisse mehr zustande kommen. Das wiederum speist sich natürlich aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, und wir alle wissen, wo das endete.
(Klammer auf: Das ist beileibe kein juristisches Argument, aber ich fände es sehr wünschenswert, könnten wir dieses Weimar-Trauma allmählich hinter uns lassen. Die Weimarer Republik ist vor fast 80 Jahren den Bach hinunter gegangen, und seitdem gab es genügend Gelegenheit, Erfahrungen mit parlamentarischer Demokratie zu sammeln. Ich halte es daher zumindest für einen Versuch wert, es auch mal mit Splitterparteien im Parlament zu versuchen (ab einer minimalen Untergrenze, versteht sich. Halbe Abgeordnete sind natürlich Quatsch.), und hätte mir beispielsweise bei den Piraten oder, horribile dictu, der AfD sogar vorstellen können, dass sie ein bisschen frischen Wind in die ganze Veranstaltung bringen, obwohl ich beide nicht sonderlich mag. Und dass die NPD nicht im Bundestag sitzt, ist zwar nett, aber sie existiert trotzdem und profitiert enorm davon, sich als unterdrückte Märtyrerin für die Meinungsfreiheit darstellen zu können. Wobei das ja eh gerade in Mode ist.
Und noch was anderes: die Sperrklausel wird immer als Bollwerk gegen Nazis, Populisten und sonstige Spinner dargestellt, die „wir“ gern draußen lassen würden, damit die Erwachsenen ihre Arbeit tun können. Die Sperrklausel traf aber bei der letzten Europawahl insgesamt sieben Parteien: Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) [Quelle]. Ob das die hellsten Kerzen auf dem Leuchter der Demokratie sind, weiß ich nicht, aber bei oberflächlicher Betrachtung wirken sie alle nicht besonders furchteinflößend, und nur die Republikaner wirklich grundunsympathisch. Klammer zu.)
Für das europäische Parlament sieht das Verfassungsgericht das anders, und die Argumentation ist ein bisschen böse: weil die Straßburger kein „richtiges“ Parlament mit „richtigen“ Befugnissen sind, wiegt es auch nicht den Grundrechtseingriff auf, bei der Europawahl ebenfalls das Papierkorb-Prinzip anzuwenden. Darüber kann man sicher geteilter Meinung sein, wie die FAZ hier ganz gut darstellt (obwohl sie im Kommentarbereich wieder das übliche „Früher war alles besser, und komische Minderheiten, die Rechte haben wollten, gab es da auch nicht“-Lied anstimmt). Mehrheiten müssen auch im Europa-Parlament organisiert werden, und das klappt natürlich besser, wenn alle Sozialdemokraten sind ein gewisser Grundkonsens herrscht. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es eine gute Idee ist, deutlich wahrnehmbare, aber unliebsame Meinungsströmungen aus der politischen Willensbildung herauszuhalten. (Abgesehen davon, dass es, wie oben schon erwähnt, eben nicht nur die übereinstimmend als „unliebsam“ Wahrgenommenen trifft, sondern auch schlicht kleinere Interessengruppen. Brace yourselves, the Rentner-Partei is coming! Wobei, wenn ich es so bedenke, SPD und CDU sind eigentlich auch Rentner-Parteien oder auf direktem Weg dahin… ich schweife ab, pardon.) Nehmen wir die „Euro-Skeptiker“: mit denen möchte ich auch nicht in einem Parlament sitzen. Trotzdem sind sie da, und vielleicht könnte man mit manchen von ihnen sogar einen ganz fruchtbaren Dialog führen, oder sie würden einen neuen Blick auf dieses fiese Europa bekommen, wenn sie mal selbst daran beteiligt sind, oderoderoder. Außerdem könnte man ihnen dann den „Wir werden kleingehalten, und zwar nur, weil ihr wisst, dass wir Recht haben!“-Wind aus den Segeln nehmen. Im Idealfall, versteht sich. Vielleicht bin ich auch einfach zu parlamentsromantisch. Aber ich finde die Idee schön, dass sich möglichst viele, auch Bekloppte, an der politischen Willensbildung beteiligen können.