… und auch wenn er keine Jahre dauert wie in „Game of Thrones“, problematisch ist er hierzulande in Zeiten der Energiewende schon. Und weil ich eine Zeit lang „beruflich“ mit dem Thema zu tun und mich außerdem für ein Journalismus-Seminar beworben hatte, bei dem man einen Probetext einreichen sollte, der demonstriert, dass man in der Lage ist, ein beliebiges Thema allgemeinverständlich zu erklären, habe ich über Kraftwerksreserven geschrieben, was anscheinend auch ganz gut ankam, jedenfalls durfte ich teilnehmen, wie ihr vielleicht noch wisst, eventuell auch weil ich es geschafft habe, meinen Schachtelsatzzwang halbwegs zu unterdrücken, der sich dann hier wieder Bahn bricht, deswegen dachte ich mir, so ein Text ist doch zu schade für die Schublade, daher gibt es ihn hier.
Deutschlands Energieversorger unter Druck
Deutsche Kraftwerksbetreiber müssen sich warm anziehen. Die Energiewende zeigt erste Effekte – doch paradoxerweise führt dies dazu, dass unrentable Kraftwerke, die mit Kohle, Öl oder Gas betrieben werden, gegen den Willen ihrer Eigentümer am Netz bleiben müssen. Das Kraftwerk des baden-württembergischen Energieversorgers EnBW in Marbach beispielsweise lief nur noch rund 100 Stunden im letzten Jahr. Dennoch muss die EnBW es weiterhin betriebsbereit halten, damit es jederzeit ins Stromnetz einspeisen kann. So hat es der Gesetzgeber im Dritten Gesetz zur Änderung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften geregelt, das im Oktober 2013 in Kraft trat.
Durch den Einspeisevorrang, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom aus Sonne, Wind und Co. garantiert, sollen langfristig konventionelle Erzeugungsarten wie Kohle, Öl oder Gas verdrängt werden. Der Plan geht auf – insgesamt 42 Kraftwerke wollen die Energieunternehmen laut der Bundesnetzagentur stilllegen. Aber einige dieser Kraftwerke werden noch gebraucht. Zwar steht grundsätzlich eine ausreichende Strommenge zur Verfügung, so viel, dass sogar deutsche Stromüberschüsse ins Ausland exportiert werden. Zwischen Erzeugung und Verbrauch liegen aber bisweilen mehrere hundert Kilometer. Das Stromnetz ist für die Mengen nicht ausgelegt, die transportiert werden müssen. Im Winter verbrauchen besonders im Süden der Republik Privathaushalte und Industrie den meisten Strom. Allerdings liefern gerade dort die Erneuerbaren Energien nicht genügend, um die Nachfrage zu befriedigen. Der Strom muss im Norden produziert werden, vor allem in den großen Offshore-Windparks in der Nordsee. Weht der Wind überm Wattenmeer nun besonders heftig, entstehen starke Stromflüsse nach Süden, die das Netz überlasten. Fließt zu viel Strom, überhitzen sich die Leitungen und können sich schlimmstenfalls abschalten. Sind auch die umliegenden Netzteile nicht stabil genug, kann eine Blackout-Kaskade entstehen und es kommt zu großflächigen Stromausfällen. Die Betreiber der Stromnetze sind verpflichtet, solche Ausfälle zu verhindern. Dafür speisen sie dort, wo der Bedarf am größten ist, zusätzliche Energie ein, um so gewissermaßen das Gleichgewicht wiederherzustellen. Fallen aber im Süden, am Ort des größten Verbrauchs, große Kraftwerke weg, droht ein Engpass – nicht, weil zu wenig Energie verfügbar wäre, sondern weil die vorhandene Energie nicht transportiert werden kann.
Um derartige Szenarien gar nicht erst Wirklichkeit werden zu lassen, sind in das Energiewirtschaftsgesetz neue Vorschriften eingefügt worden. Alle Betreiber von Kraftwerken, die eine Leistung von über 10 MW liefern, müssen dem für sie zuständigen Betreiber des Stromübertragungsnetzes und der Bundesnetzagentur eine geplante Stilllegung mindestens 12 Monate im Voraus anzeigen. Dabei sind 10 MW eine geringe Produktionsleistung – bereits acht bis zehn Windräder erzeugen gemeinsam so viel Strom, Gaskraftwerke je nach ihrer Größe mehr als das zehn- bis zwanzigfache. Daher sind sehr viele Kraftwerksbetreiber von der neuen Regel betroffen, sogar Industrieunternehmen, die mit eigenen Kraftwerken ihren Bedarf selbst decken. Zwar sind diese Industriekraftwerke wahrscheinlich nicht systemrelevant. Nach den Erfahrungen des Winters 2011/2012, in dem es beinahe zu Stromausfällen gekommen wäre, wollte der Gesetzgeber aber auf Nummer sicher gehen und hat einen sehr weiten Anwendungsbereich geschaffen. Ist die Stilllegung angezeigt, prüft der Stromnetzbetreiber, ob das Kraftwerk „systemrelevant“ ist, ob es also in einer Überlastungssituation dringend gebraucht werden würde. Häufig ist in der Berichterstattung zu hören oder zu lesen, die Bundesnetzagentur würde die Stilllegungen untersagen. Das ist nicht falsch, aber verkürzt dargestellt. Wenn die Stromnetzbetreiber zu dem Ergebnis kommen, dass es im Fall eines Engpasses ohne das Kraftwerk nicht geht, weisen sie es als systemrelevant aus. Diese Ausweisung überprüft die Bundesnetzagentur. Kommt sie zu demselben Ergebnis, ist sie verpflichtet, die Ausweisung zu genehmigen. Dann darf das Kraftwerk, wie es das Gesetz vorsieht, für maximal 24 Monate nicht stillgelegt werden. In dieser Zeit muss der Eigentümer es bereithalten, um im Notfall binnen weniger Stunden das Kraftwerk hochzufahren und Strom ins Netz einspeisen zu können. Das Verbot der Stilllegung kann allerdings nach 24 Monaten um weitere 24 Monate verlängert werden, da das Gesetz nur bestimmt, dieser Zeitraum dürfe „jeweils“ nicht überschritten werden.
Für die Eigentümer der Kraftwerke bedeutet das einen empfindlichen Eingriff – so jedenfalls ihre öffentliche Darstellung. Besonders unzufrieden sind sie mit der Vergütung, die das Gesetz vorsieht. Sie rechnen damit, nur etwa drei Viertel der tatsächlich anfallenden Kosten ersetzt zu bekommen. Und das auch erst nach Ablauf der 12-Monats-Frist, obwohl das Kraftwerk schon vorher betriebsbereit sein muss und auch zur Stromproduktion herangezogen werden kann, wenn es im Netz wieder heiß hergeht. Die damals noch rot-rot-grüne Opposition setzte sich jedoch mit der Forderung durch, deutlich weniger Kosten zu erstatten. Die Energieunternehmen sollten keinen Anreiz bekommen, ihre unrentablen Kraftwerke einige Jahre auf Staatskosten zu betreiben und dann wieder an den Strommarkt zurückzukehren.
Die EnBW hat bereits gegen die Stilllegungsverbote Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Sie ist als eines der ersten Energieunternehmen von den Verboten betroffen und muss insgesamt fünf Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim weiter betreiben. Neben den finanziellen Bedenken betont der Konzern, er fühle sich ungerecht behandelt. Kraftwerke im Norden Deutschlands, die schon aufgrund ihrer geographischen Lage nicht systemrelevant sind, können von ihren Betreibern „eingemottet“ werden, um auf bessere Zeiten zu warten. Ob diese kommen werden, ist allerdings fraglich. Derzeit führt der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien zu dem paradoxen Effekt, dass gerade ältere und umweltschädlichere Kraftwerke am Netz bleiben müssen. Und das, obwohl gerade sie durch die Energiewende überflüssig gemacht werden sollen. Zudem können die Kosten für die Kraftwerksbetreiber auf die Netznutzungsentgelte umgelegt werden, die letztendlich auf den Strompreis aufschlagen. Die Stromkunden zahlen also am Ende für Kraftwerke mit, die durch die ohnehin hohe EEG-Umlage eigentlich überflüssig werden sollten.