Kant

3 Tage mit Kant, Teil 3

oder: Menschenwürde kann man sich nicht schönsaufen

Die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ nach der „Kritik der praktischen Vernunft“ zu lesen war inbesondere für meine Zwecke ganz schön dämlich, und auch sonst kann ich nur empfehlen, mit ersterer in die Kant-Lektüre einzusteigen. Nicht nur, dass sie sich verständlicher liest und noch nicht ganz so formal-logisch-abstrakt ist wie die Kritiken, Kant scheint es enorm wichtig zu sein, sein Anliegen dem Leser einzubleuen, weswegen er Beispiele, Wiederholungen und verschiedene Zugänge zu ein und demselben Argument benutzt, wofür er sich später anscheinend zu schade war.

Vorgestern habe ich es ja dann immerhin geschafft, bis zu dem Punkt zu kommen, an dem die „Bedienungsanleitung für die Willensbildung“, wie man „Kritik der praktischen Vernunft“ auch übersetzen kann, durch den Achtungsanspruch aller Vernunftwesen eingeschränkt wird, und insbesondere die Zweckhaftigkeit des Menschen dahingehend zur Geltung kommt, dass er nur seiner eigenen Gesetzgebung unterworfen ist, die aber mit Rücksicht auf all die anderen, die auch selbstzweckhaft sind, stattzufinden hat. Die Erkenntnisse der letzten Tage kann man auch mit Autonomie und Heteronomie des Willen zusammenfassen: die Autonomie des Willens besteht darin, dass dieser sich selbst zum Gesetz sein kann, die Maximen seiner Wahl also zugleich als allgemeines Gesetz zu denken sind. Heteronomie ist hingegen, wenn der Wille durch ein Objekt der Begierde bestimmt ist, das außerhalb seiner selbst liegt. Der Wille ist dann aber durch ein Verhältnis bestimmt und „administriert“ nur fremde Interessen, während bei der Autonomie die Vernunft (die praktische, wohl gemerkt) sich selbst zur Gesetzgebung genügt. Dass ein Interesse, das außerhalb reiner Vernunft liegt, gleich „fremd“ genannt wird, finde ich bemerkenswert. Immerhin bin das immer noch ich, die ein Eis haben/jemanden hauen/eine Seminararbeit schreiben will, aber wenn man eine Weile Kant schmökert, dann kommen einem die Verwerfungen und Disparitäten innerhalb eines menschlichen Geistes plötzlich viel größer vor als der Unterschied zwischen zwei beliebigen, noch so verschiedenen Menschen, da alle individuellen Unterschiede auf Neigung beruhen und somit letztendlich irrelevant, wenn nicht gar verwerflich, sind. Selbst wer etwas Gutes will, zum Beispiel fremde Glückseligkeit befördern, soll dies wollen, weil eine Maxime, die das Fördern fremder Glückseligkeit ausschließt, nicht als allgemeines Gesetz gedacht werden kann, und nicht etwa, weil es ihm Spaß macht, anderen Menschen zu helfen. Wo kämen wir denn da hin? Auch auf diese mockierte Frage hat Kant eine Antwort:

„Wenn Eudämonie statt der Eleutheronomie zum Grundsatz aufgestellt wird, so ist die Folge davon Euthanasie der Moral.“

(Übersetze: Wenn Glückseligkeit, statt individueller Freiheit, zum Grundsatz aufgestellt wird, dann ist das der langsame Tod der Moral. Ich stelle mir vor, dass Kant, ein hagerer, scharfgesichtiger Preuße, kichernd an seinem Tisch hockte und vor Vergnügen ein bisschen zappelte, als er diesen Satz zu Papier brachte. Stützt außerdem die Troll-Theorie.)

Die Autonomie des Willens führt uns ins Reich der Zwecke. Ein „Reich“ ist hier die systematische Verbindung verschiedener vernüntiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. Diese Gesetze bestimmen ihrer allgemeinen Gültigkeit nach Zwecke, und abstrahiert man die jeweiligen „Privatzwecke“, die die vernünftigen Wesen verfolgen, erhält man ein Ganzes aller Zwecke in systematischer Verknüpfung (ähm… ja, bestimmt.) Das Gesetz, das für alle vernünftigen Wesen gilt (wohlgemerkt, Kant spricht immer von vernünftigen Wesen, nicht von Menschen – er kann also auch von vernünftigen Außerirdischen rezipiert werden, so umfassend ist sein Geltungsanspruch), lautet, dass jedes vernünftige Wesen sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit als Zweck an sich selbst zu behandeln habe, woraus eine Verbindung durch eben dieses gemeinschaftliche objektive Gesetz folgt. Das Reich der Zwecke nun besteht darin, dass dieses Gesetz die Beziehung der vernünftigen Wesen aufeinander als Zweck UND Mittel gleichzeitig enthält. Die Wesen sind dementsprechend Glieder im Reich der Zwecke, indem sie darin sowohl allgemein gesetzgebend als auch diesem Gesetz selbst unterworfen sind. (Es ist theoretisch auch ein Oberhaupt im Reich der Zwecke denkbar, nämlich ein vernünftiges, gesetzgebendes, nicht unterworfenes Wesen, das deswegen nicht unterworfen ist, weil sein Wille keinerlei Einschränkungen durch Neigungen oder ähnlichem Firlefanz unterworfen ist. Es heißt aber nur deswegen Oberhaupt, weil es durch seinen „Idealwillen“ nicht an die Gesetze gebunden sein muss, und nicht, weil es die anderen Glieder herumkommandiert. Die Rede ist von Gott.)  Die Beziehung aller Handlungen auf die Gesetzgebung nennt Kant Moralität, sie ist der Kitt, der das Reich der Zwecke erst ermöglicht. Die Notwendigkeit, nach diesem Prinzip zu handeln, wenn es mit der Übereinstimmung zwischen subjektiver Maxime und objektiven Prinzipien mal nicht hinhaut, heißt Pflicht oder auch praktische Nötigung.

Sie beruht nun nicht, wie inzwischen ermüdend oft betont, auf Gefühlen oder Neigungen, sondern lediglich auf dem Verhältnis der vernünftigen Wesen zueinander, in welchem der Wille eines solchen Wesens jederzeit zugleich als gesetzgebend betrachtet werden muss, weil es sich sonst nicht als Zweck an sich selbst denken könnte. Anderenfalls wäre es nämlich schlicht den Gesetzen unterworfen, durch Neigung bzw. Furcht vor Strafe gezwungen, sie einzuhalten, und könnte sich nicht nur nicht in seiner Autonomie des Willens entfalten, sondern wäre sogar zum bloßen Gesetzesbefolgungsautomaten degradiert. Andererseits erhält er in seiner Autonomie gerade nicht die Absolution, Gesetze nach Gutdünken nicht zu befolgen. Das „Reich der Zwecke“ ist also das Geflecht, das es den vernünftigen Wesen überhaupt erst möglich macht, sich und andere als gesetzgebend zu erkennen und damit als aufs engste miteinander verbunden:

„Die Vernunft bezieht also jede Maxime des Willens auf jeden anderen Willen, und auch auf jede Handlung gegen sich selbst, und dies zwar nicht um irgendeines anderen praktischen Beweggrundes oder künftigen Vorteils willen, sondern aus der Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetze gehorcht, als dem, das es zugleich selbst gibt.“

Die einzige Bedingung also, unter der ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann, ist Moralität, also die Beziehung aller Handlungen aufeinander. Kant konzipiert hier allerdings keine Staatslehre, sondern etwas viel Umfassenderes, und dementsprechend muss man auch aufpassen, ihm nicht das heutige Menschenwürdeverständnis „unterzuschieben“. Auch die Dürig´sche Formel, nach der der Mensch davor geschützt werden muss, „zum Objekt, zum Mittel oder zur vertretbaren Größe“ herabgewürdigt zu werden, ihm also weder seine geistig-moralische noch gar seine physische Existenz genommen werden darf, beruht zwar auf dem Reich der Zwecke, kommt aber ohne dessen Verflochtenheit der Wesen miteinander aus, die man fast schon zirkulär nennen kann. Überhaupt ist die Menschenwürde im Grundgesetz eine reichlich deklaratorisch inspirierte Figur, die ja darauf beruht, etwas Bestimmtes nie wieder machen zu wollen, und fortan nicht nur brav, sondern vorbildlich in der Achtung von etwas zu sein, was zwar fast alle (nehmen wir Psychopathen mal aus) als verbindlich empfinden, man sich aber nie so recht erklären konnte. Insofern taugt also die Objektformel durchaus dazu, elementare Verstöße gegen die Menschenwürde zu unterbinden, bei weniger offensichtlichen Problemen lässt sie den Juristen immer noch allein. Kant lüftet das Geheimnis auch nicht, sondern deklariert an einem bestimmten Punkt einfach „den Zweck an sich selbst“, der allen vernünftigen Wesen innewohnt, damit er seinen kategorischen Imperativ davon ableiten kann. Allerdings lädt er (vor allem dann später in seiner Erkenntnistheorie) zu einer gewissen Gelassenheit ein, was die „Dinge an sich“ oder „regulative Ideen“ betrifft, wie eben Gott, die Existenz der Seele oder die Menschenwürde,  da wir sie nicht verbindlich erkennen könnten, aber genügend Gründe fänden, so zu handeln, als seien sie unstreitig bewiesen. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden. Ich schreib jetzt erst mal meine Seminararbeit…

Nachtrag, auf die Gefahr hin, dass die Länge endgültig abschreckend wird: Hab ich doch glatt behauptet, Kant würde den Zweck an sich selbst einfach deklarieren. Stimmt so nicht, er leitet ihn daraus ab, dass es eines objektiven Prinzips bedarf, um kategorische, d.h. allgemeingültige Imperative zu formulieren. Existiert kein oberstes Prinzip, so sind alle Werte, die wir uns vorstellen, nur bedingt und zufällig, und wir können Moral und so gleich sein lassen, weil es ja dann keine verbindliche Grundlage gibt, nur unsere wechselnden und unterschiedlichen Affektionen. Das oberste Prinzip muss so beschaffen sein, dass sich aus der Vorstellung dessen, was notwendig für jedermanns Zweck ist, ein objektives Prinzip des Willens ergibt. Da jedes vernunftbegabte Wesen sich sein Dasein als Zweck an sich selbst vorstellt, ist genau dieses Dasein das objektive Prinzip, dem sich der Wille zu unterwerfen hat. Das ist zwar in mancher Hinsicht angreifbar („Wir brauchen einen obersten Zweck, also machen wir uns einen“), andererseits sehr schön, weil die Vorstellung, die jeder für sich hat („mein Dasein ist einzigartig und schon aus sich selbst heraus wertvoll“), quasi kollektiviert wird und damit zur bindenden Norm („auch das Dasein aller anderen ist aus sich selbst heraus wertvoll und muss dementsprechend respektiert werden“).

Damn it, jetzt habe ich meinen persönlichen Längenrekord aufgestellt (glatte 1.400 Wörter). Herzlichen Glückwunsch, vielen Dank und meine Hochachtung, lieber Leser bzw. liebe Leserin, wenn du bis hierhin durchgehalten hast.

3 Tage mit Kant, Teil 2

oder: Im Schweinsgalopp durch die Metaphysik

Die „Grundlegung zur Metyphsik der Sitten“ liest sich entschieden flotter, lässt einen allerdings etwas ratlos zurück ob der Vorstellung vom menschlichen Geist, die sich da eröffnet. Zunächst geht es nur darum, wieso der Mensch überhaupt Vernunft hat – immerhin strebt er ja als endliches Wesen beständig nach „Glückseligkeit“, die könne er aber durch reine Instinktleitung besser erlangen, und werde die Vernunft zur Erlangung von Glückseligkeit eingesetzt, dann werde sie sich ihrer irgendwann selbst überdrüssig. (Auf Kant ist ja nicht zuletzt seiner Junggessellenbiographie wegen viel herumgehackt worden, aber an dieser Stelle frug ich mich auch, ob er nicht vielleicht ein ganz anderes Problem hatte. Wäre wohl zu einfach.)  Da die Vernunft aber ein praktisches Werkzeug sei, um den Willen zu leiten, könne ihr Zweck nur darin bestehen, einen an sich guten Willen hervorzubringen. Dieser ist nicht etwa dann gut, wenn er auf etwas Gutes gerichtet ist („Ich hab´s doch aber gut gemeint!“), sondern wenn er der Pflicht gehorcht. Und das höchste der Gefühle, pardon, der Eben-Nicht-Gefühle, sei eine Pflicht, die nicht aus Neigung, sondern um ihrer selbst bzw. ihres moralischen Wertes willen erfüllt wird.

[Exkurs: Kant bezieht das auch auf das neutestamentliche „Liebe deinen nächsten wie dich selbst“ und erklärt en passant ein christliches Grundprinzip: „Liebe als Neigung kann nicht geboten werden, aber Wohltun aus Pflicht, selbst, wenn dazu gleich gar keine Neigung treibt, ja natürliche und unbezwingliche Abneigung widersteht, ist praktische und nicht pathologische Liebe, die im Willen liegt und nicht im Hange der Empfindung, in Grundsätzen der Handlung und nicht schmelzender Teilnehmung“. Nun ist das irgendwie sinnig, weil ich mich immer gefragt habe, wie man auf Kommando jemanden lieben soll (vor allem jemanden, den man überhaupt gar nicht liebenswert findet), aber wäre eine völlig leidenschaftslose, jeder Neigung entkleidete Pflichterfüllung gemeint, dann, so behaupte ich mal kühn, stünde da nicht „Liebe“, sondern irgendwas anderes. Überhaupt ist „leidenschaftslos“ ein Wort, dass diese Philosophie vielleicht am besten beschreibt. Höchstens eine nüchterne, kalte Leidenschaft der reinen Vernunft scheint da durch, ansonsten – Nichts. Nur Pflicht. Exkus Ende.]

Ist dann der Willen eines jeglichen äußeren, „materialen“ Antriebs beraubt, bleibt nur noch die ganz allgemeine Gesaetzmäßigkeit der Handlungen übrig, ergo müsse man so handeln, dass die Maxime des eigenen Handelns jederzeit als allgemeines Gesetz gelten könne. Hatten wir schon beim letzten Mal. Und auch, wenn nicht sicher bestimmt werden könne, ob eine Handlung nun aus reiner Pflicht oder irgendwelchen verborgenen selbstsüchtigen Motiven geschieht, so liegt doch „die Pflicht als Pflicht vor aller Erfahrung in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft“. Hm. Da die „Pflicht“ also allem vorgelagert ist, können wir sie durch Erfahrung weder herleiten noch widerlegen. Da ich nicht besonders transzendental veranlagt bin, klingt das für mich danach, als könne sich jeder seine Pflicht ausdenken und dann behaupten, seine reine Vernunft, aller Neigung entkleidet, diktiere ihm dies als Pflicht, und ein anderer Mensch könnte trotzdem in exakt derselben Situation zu einem anderen Schluss kommen, weil er andere Dinge als moralisch richtig wahrnimmt. Ich nehme aber an, so ist´s nicht gemeint, sonst wäre der ganze Begründungsaufwand reichlich sinnlos.

Ganz listig fragt der Philosoph dann, ob es überhaupt ein notwendiges Gesetz für alle vernünftigen Wesen sei, ihre Handlung nach solchen Maximen zu beurteilen. Und hier zaubert er das aus dem Hut, was inzwischen, zur „Objektformel“ geschrumpft, jeder Jurastudent auswendig lernt in der Hoffnung, er möge nie in einer Prüfung damit konfrontiert werden: „Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur beruht, haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Wert, als Mittel, und hießen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d.i. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt (und ein Gegenstand der Achtung ist).“ Das Tiere Sachen sind, hätten wir hier auch gleich, § 90a BGB lässt grüßen. Wenn aber dieser Achtungsanspruch existiert, dann schränkt er jeden kategorischen Imperativ dahingehend ein, was in der Tat Sinn ergibt, weil er ja nur im Hinblick auf andere vernunftbegabte Wesen, die auch Pflichten erfüllen Gesetze befolgen, gedacht werden kann (wenn ich allein bin, sind mir allgemeine Gesetze herzlich egal). Wird der Mensch also nur als dem Gesetz als solchem unterworfen gedacht, kommt seine Zweckhafitgkeit nicht zur Geltung, er muss schon seiner eigenen und dennoch allgemeinen Gesetzgebung unterworfen sein, die ihm sein Pflichtgefühl diktiert.

MEIN Pflichtgefühl gebietet es mir jetzt, anstatt einer Fortsetzung der Seminar- und Denkarbeit mich um die Korrektur gewisser Flyer für den FdSSSR zu kümmern, die zwar nicht ich verbockt habe, die aber auszubügeln niemand sonst Zeit hat. Meine Pflicht gebietet es mir also, zähneknirschend neue Flyer zu erstellen, zu drucken und zu verteilen, aber ich kann nicht dafür garantieren, dass ich es mir nicht später zur Maxime mache, demjenigen, der es eigentlich vebockt hat, den Hals umzudrehen. Und ich kann auch nicht dafür garantieren, dass dann sittlich falsch zu finden.

Philosophie verroht.

3 Tage mit Kant, Teil 1

oder: Schöner scheitert sich´s an hohen Ansprüchen

Was macht man als philosophisch in keinster Weise gebildeter Mensch im juristischen Grundlagenseminar? Richtig, sich für den Vortrag „Kants Lehre der praktischen Vernunft als mögliche Grundlage einer Menschenwürdekonzeption“ zu melden. Und zusammen mit meiner chronischen Aufschieberitis führt das dazu, dass ich jetzt in 3 Tagen mich durch die „Kritik der praktischen Vernunft“ arbeiten muss, und eigentlich gleich noch durch die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Zur Unterhaltung und Abschreckung kommender Generationen sei dies dokumentiert.

Tief durchamten, den Text besorgen, aufschlagen, lesen. „Warum diese Kritik nicht eine Kritik der reinen praktischen, sondern schlechthin der praktischen Vernunft überhaupt betitelt wird, obgleich der Parallelismus derselben mit der spekulativen das erstere zu erfordern scheint, darüber gibt diese Abhandlung hinreichend Aufschluss.“ Auch nach mehrmaligem Lesen ist lediglich die Gewissheit hinreichend, dringend ein philosophisches Wörterbuch zu benötigen. Und mehr Zeit. Zwei Jahre oder so. Ich scheitere grandios am Vorwort. Überspringe das und gehe zur Einleitung über: „Der theoretische Gebrauch der Vernunft beschäftige sich mit Gegenständen des bloßen Ekenntnisvermögens […] [Im praktischen Gebrauch] beschäftigt sich die Vernunft mit Bestimmungsgründen des Willens, welcher ein Vermögen ist, den Vorstellungen entsprechende Gegenstände entweder hervorzubringen, oder doch sich selbst zur Bewirkung derselben […] zu bestimmen.“ Im Klartext: eigentlich sollte ich mit der „Kritik der reinen Vernunft“ anfangen, denn wenn diese den Willen bestimmt, wäre es logisch, sich erst mal mit deren Grenzen vertraut zu machen. Dafür würden dann 3 Tage aber definitiv nicht reichen, die Bestimmungsgründe des Willens müssen also genügen. Außerdem genügen sie auch für das Thema, denn ich will ja nicht auf Erkenntnistheorie hinaus, sondern „nur“ auf die Begründung der Menschenwürde.

Die originalgetreue Wiedergabe der langsamen Prozedur des Lesens, Überdenkens und Nochmal-Lesens spare ich mir hier – ich weiß schon, warum ich und auch viele andere Kant höchstens flüchtig angefasst haben und ansonsten nur ehrfürchtig aus der Ferne beschauen. Den Text muss man mühsam übersetzen, wobei unweigerlich das Abstraktsionsniveau sinkt und damit das erste Verständnis, so es denn auftaucht, nur ein ganz grobes sein kann, und der Satzbau macht es nicht besser – Nebensatzherden, Pronomenrudel und atemlose Reihung ohne Punkt, dafür mit irritierender Kommasetzung, als könne es dem Autor manchmal nicht schnell genug gehen, bestimmen das Bild. Andererseits: SO schwierig ist es dann auch wieder nicht, wenigstens ein ganz rudimentäres Verständnis zu bekommen. Vermutlich wird der Professor Schmerzen leiden, wenn er meine Arbeit liest, aber immerhin habe ich den Unterschied zwischen Maximen und Gesetzen verstanden (erstere sind Bedinungen, die nur für den Willen des Subjekts gelten und einander widerstreiten können, letztere sollen für den Willen eines jeden vernünftigen Wesens gelten und finden einen hinreichenden Grund zur Willensbestimmung in der reinen Vernunft selbst). Dann treiben sich noch Imperative herum, die Regeln darstellen, die unausweichlich zu befolgen wären, wenn denn die Vernunft allein Bestimmungsgrund des Willens sei. Allerdings gibt es immer noch die „pathologischen, dem Willen zufällig anklebenden Bedinungen“, von denen sich der Wille erst mal frei machen muss. (WIE das geht, wird nicht verraten, zumindest nicht in diesem Buch.) Alle material motivierten Bestimmungsgründe des Willens beruhen auf einer Vorstellung des begehrten Gegenstandes, die nur rein empirisch („Ich will ein Eis!“), aber nicht a priori erkennbar ist –

– der Teil ist mir noch leicht unklar. Es kommt jedenfalls nicht auf die Art der Motivation an, ob sie dem Es oder dem Über-Ich entspringt, sondern „wie sehr sie vergnügt“ (bzw. missvergnügt). Wer sich also entscheidet, zu lernen, statt auf eine Party zu gehen, handelt deswegen noch längst nicht nach reinen Vernunftgründen, sondern wägt zwei Vorstellungen, die ihn in unterschiedlichem Ausmaß vergnügen, gegeneinander ab. Das Missvergnügen, durch eine Klausur zu fallen, entspringt aber nicht der reinen Vernunft, sondern demselben Begehrungsvermögen wie der Partybesuch, wir suchen aber nach Bestimmungsgründen des Willens, die ohne Voraussetzung irgendeines Gefühls auskommen. Muss man dazu nicht ein extrem leidenschaftsloser Mensch sein? Immerhin sucht ja jeder Mensch ständig, und sei es indirekt, nach Glückseligkeit. Aber „die Zufriedenheit mit seinem ganzen Dasein ist nicht etwa ein ursprünglicher Besitz […] sondern ein durch seine endliche Natur selbst ihm aufgedrungenes Problem.“ (Wunderschön. Zufriedenheit als Problem, das passt auf die Moderne wie die Faust aufs Auge.) Damit hätten wir den „Grundantrieb“ des Begehrungsvermögens, der aber zu unspezifisch ist, um irgendeine sinnvolle Handlungsanleitung abzugeben, zumal er  meistens auf „empirische“ Dinge gerichtet ist.

Offenbar reicht aber zunächst einmal die reine gesetzgebende Form aus, um einen Willen zu bestimmten, sofern dieser frei ist – und jetzt geht es ganz fix, drei Seiten und einen freien Willen, der allein durch die gesetzgebende Form zu bestimmen ist, später haben wir schon den berühmten kategorischen Imperativ: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip der allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Halt, Stopp, nochmal zurückspulen: da war doch noch das Sittengesetz zwischendrin? Was´n das schon wieder? Freiheit und praktisches Gesetz, so Kant, verweisen wechselseitig aufeinander, und aus einem von beiden kommt unsere Erkenntnis des Unbedingt-Praktischen (des was? Egal). Freiheit ist allerdings ein negativer Begriff, und aus Erfahrung sei auch nicht darauf zu schließen, denn erfahren werden kann nur das Gesetz der Natur, also gerade Nicht-Freiheit. Also kommt auf einmal das moralische Gesetz daher, das weder durch irgendeine sinnliche Bedingung zu überwiegen sei, noch davon überhaupt abhängt, und das ist auf einmal VOR allen anderen Bestimmungsgründen liegt, wenn wir erstmal die pathologisch anklebenden Willensbelästigungen losgeworden sind. Ohne Beispiel wäre ich hier aufgeschmissen, dankenswerterweise kommt eines: jemand hat eine „wollüstige Neigung“, die für ihn ganz unwiderstehlich ist; nun steht ein Galgen vor dem Hause, „um ihn sogleich nach genossener Wollust daran zu knüpfen“ (Hihi, was für ein Haus wird das wohl sein. ´tschuldigung.) – er würde seine Neigung höchstwahrscheinlich doch bezwingen (hier haben wir die klassischen materialen Bestimmungsgründe des Willens – das Missvergnügen, aufgeknüpft zu werden, ist dann doch größer als das Vergnügen, etwas Wollust zu genießen, beide entspringen aber aus derselben Quelle und können daher auch gegeneinander abgewogen werden). Würde dieselbe Person nun aber vom Fürsten aufgefordert, gegen einen ehrlichen Mann ein falsches Zeugnis abzulegen, das diesen verderben würde, und das bei Androhung der Todesstrafe auf Zuwiderhandeln, dann wird er wohl einräumen (wenn auch nicht gleich versichern), dass er seine große Liebe zum Leben vielleicht doch überwände. „Er urteilet also, dass er etwas kann, darum weil er sich bewusst ist, dass er es soll, und erkennt in sich die Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre“.

Eben durch das Bewusstsein, dass es unrecht wäre, wird der Mensch also den materialen Bestimmungsgründen und zwingenden Kausalitäten enthoben – das moralische Gesetz weist ihm eine Alternative, und er kann sich entscheiden. Jetzt frage ich mich nur, ob das die Stelle ist, aus der knapp 200 Jahre später eine „Verdammnis zur Freiheit“ wurde. Das kann ich aber nicht auch noch in drei Tagen lesen, und für heute reicht´s.

Abend saß ich dann über einer langweiligen, umfangreichen Umfrage über meine Einstellung zu Markenprodukten und mitten beim Anklicken von Sympathiewerten zu Körpepflegeprodukten umweht mich ein Hauch von Aufklärung: ich folge gerade meiner Maxime, nach der es sinnvoll ist, 60 Minuten geballte Unlust und Fingerkrämpfe in Kauf zu nehmen, weil am Ende ein Kinogutschein steht. Eine sowas von eindeutig materiale Bestimmung des Willens. Also kein brauchbares praktisches Gesetz, und auch eines, von dem ich nicht unbedingt wollen kann, dass alle es so halten (dann wären ja die Kinogutscheine bald alle). Allerdings schweigt mein inneres moralisches Gesetz zu dem Thema – zu Umfragen und Kinogutscheinen scheint es kein Statement abgeben zu wollen. Vielleicht wird es heute gesprächiger.