3 Tage mit Kant, Teil 3

oder: Menschenwürde kann man sich nicht schönsaufen

Die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ nach der „Kritik der praktischen Vernunft“ zu lesen war inbesondere für meine Zwecke ganz schön dämlich, und auch sonst kann ich nur empfehlen, mit ersterer in die Kant-Lektüre einzusteigen. Nicht nur, dass sie sich verständlicher liest und noch nicht ganz so formal-logisch-abstrakt ist wie die Kritiken, Kant scheint es enorm wichtig zu sein, sein Anliegen dem Leser einzubleuen, weswegen er Beispiele, Wiederholungen und verschiedene Zugänge zu ein und demselben Argument benutzt, wofür er sich später anscheinend zu schade war.

Vorgestern habe ich es ja dann immerhin geschafft, bis zu dem Punkt zu kommen, an dem die „Bedienungsanleitung für die Willensbildung“, wie man „Kritik der praktischen Vernunft“ auch übersetzen kann, durch den Achtungsanspruch aller Vernunftwesen eingeschränkt wird, und insbesondere die Zweckhaftigkeit des Menschen dahingehend zur Geltung kommt, dass er nur seiner eigenen Gesetzgebung unterworfen ist, die aber mit Rücksicht auf all die anderen, die auch selbstzweckhaft sind, stattzufinden hat. Die Erkenntnisse der letzten Tage kann man auch mit Autonomie und Heteronomie des Willen zusammenfassen: die Autonomie des Willens besteht darin, dass dieser sich selbst zum Gesetz sein kann, die Maximen seiner Wahl also zugleich als allgemeines Gesetz zu denken sind. Heteronomie ist hingegen, wenn der Wille durch ein Objekt der Begierde bestimmt ist, das außerhalb seiner selbst liegt. Der Wille ist dann aber durch ein Verhältnis bestimmt und „administriert“ nur fremde Interessen, während bei der Autonomie die Vernunft (die praktische, wohl gemerkt) sich selbst zur Gesetzgebung genügt. Dass ein Interesse, das außerhalb reiner Vernunft liegt, gleich „fremd“ genannt wird, finde ich bemerkenswert. Immerhin bin das immer noch ich, die ein Eis haben/jemanden hauen/eine Seminararbeit schreiben will, aber wenn man eine Weile Kant schmökert, dann kommen einem die Verwerfungen und Disparitäten innerhalb eines menschlichen Geistes plötzlich viel größer vor als der Unterschied zwischen zwei beliebigen, noch so verschiedenen Menschen, da alle individuellen Unterschiede auf Neigung beruhen und somit letztendlich irrelevant, wenn nicht gar verwerflich, sind. Selbst wer etwas Gutes will, zum Beispiel fremde Glückseligkeit befördern, soll dies wollen, weil eine Maxime, die das Fördern fremder Glückseligkeit ausschließt, nicht als allgemeines Gesetz gedacht werden kann, und nicht etwa, weil es ihm Spaß macht, anderen Menschen zu helfen. Wo kämen wir denn da hin? Auch auf diese mockierte Frage hat Kant eine Antwort:

„Wenn Eudämonie statt der Eleutheronomie zum Grundsatz aufgestellt wird, so ist die Folge davon Euthanasie der Moral.“

(Übersetze: Wenn Glückseligkeit, statt individueller Freiheit, zum Grundsatz aufgestellt wird, dann ist das der langsame Tod der Moral. Ich stelle mir vor, dass Kant, ein hagerer, scharfgesichtiger Preuße, kichernd an seinem Tisch hockte und vor Vergnügen ein bisschen zappelte, als er diesen Satz zu Papier brachte. Stützt außerdem die Troll-Theorie.)

Die Autonomie des Willens führt uns ins Reich der Zwecke. Ein „Reich“ ist hier die systematische Verbindung verschiedener vernüntiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. Diese Gesetze bestimmen ihrer allgemeinen Gültigkeit nach Zwecke, und abstrahiert man die jeweiligen „Privatzwecke“, die die vernünftigen Wesen verfolgen, erhält man ein Ganzes aller Zwecke in systematischer Verknüpfung (ähm… ja, bestimmt.) Das Gesetz, das für alle vernünftigen Wesen gilt (wohlgemerkt, Kant spricht immer von vernünftigen Wesen, nicht von Menschen – er kann also auch von vernünftigen Außerirdischen rezipiert werden, so umfassend ist sein Geltungsanspruch), lautet, dass jedes vernünftige Wesen sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit als Zweck an sich selbst zu behandeln habe, woraus eine Verbindung durch eben dieses gemeinschaftliche objektive Gesetz folgt. Das Reich der Zwecke nun besteht darin, dass dieses Gesetz die Beziehung der vernünftigen Wesen aufeinander als Zweck UND Mittel gleichzeitig enthält. Die Wesen sind dementsprechend Glieder im Reich der Zwecke, indem sie darin sowohl allgemein gesetzgebend als auch diesem Gesetz selbst unterworfen sind. (Es ist theoretisch auch ein Oberhaupt im Reich der Zwecke denkbar, nämlich ein vernünftiges, gesetzgebendes, nicht unterworfenes Wesen, das deswegen nicht unterworfen ist, weil sein Wille keinerlei Einschränkungen durch Neigungen oder ähnlichem Firlefanz unterworfen ist. Es heißt aber nur deswegen Oberhaupt, weil es durch seinen „Idealwillen“ nicht an die Gesetze gebunden sein muss, und nicht, weil es die anderen Glieder herumkommandiert. Die Rede ist von Gott.)  Die Beziehung aller Handlungen auf die Gesetzgebung nennt Kant Moralität, sie ist der Kitt, der das Reich der Zwecke erst ermöglicht. Die Notwendigkeit, nach diesem Prinzip zu handeln, wenn es mit der Übereinstimmung zwischen subjektiver Maxime und objektiven Prinzipien mal nicht hinhaut, heißt Pflicht oder auch praktische Nötigung.

Sie beruht nun nicht, wie inzwischen ermüdend oft betont, auf Gefühlen oder Neigungen, sondern lediglich auf dem Verhältnis der vernünftigen Wesen zueinander, in welchem der Wille eines solchen Wesens jederzeit zugleich als gesetzgebend betrachtet werden muss, weil es sich sonst nicht als Zweck an sich selbst denken könnte. Anderenfalls wäre es nämlich schlicht den Gesetzen unterworfen, durch Neigung bzw. Furcht vor Strafe gezwungen, sie einzuhalten, und könnte sich nicht nur nicht in seiner Autonomie des Willens entfalten, sondern wäre sogar zum bloßen Gesetzesbefolgungsautomaten degradiert. Andererseits erhält er in seiner Autonomie gerade nicht die Absolution, Gesetze nach Gutdünken nicht zu befolgen. Das „Reich der Zwecke“ ist also das Geflecht, das es den vernünftigen Wesen überhaupt erst möglich macht, sich und andere als gesetzgebend zu erkennen und damit als aufs engste miteinander verbunden:

„Die Vernunft bezieht also jede Maxime des Willens auf jeden anderen Willen, und auch auf jede Handlung gegen sich selbst, und dies zwar nicht um irgendeines anderen praktischen Beweggrundes oder künftigen Vorteils willen, sondern aus der Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetze gehorcht, als dem, das es zugleich selbst gibt.“

Die einzige Bedingung also, unter der ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann, ist Moralität, also die Beziehung aller Handlungen aufeinander. Kant konzipiert hier allerdings keine Staatslehre, sondern etwas viel Umfassenderes, und dementsprechend muss man auch aufpassen, ihm nicht das heutige Menschenwürdeverständnis „unterzuschieben“. Auch die Dürig´sche Formel, nach der der Mensch davor geschützt werden muss, „zum Objekt, zum Mittel oder zur vertretbaren Größe“ herabgewürdigt zu werden, ihm also weder seine geistig-moralische noch gar seine physische Existenz genommen werden darf, beruht zwar auf dem Reich der Zwecke, kommt aber ohne dessen Verflochtenheit der Wesen miteinander aus, die man fast schon zirkulär nennen kann. Überhaupt ist die Menschenwürde im Grundgesetz eine reichlich deklaratorisch inspirierte Figur, die ja darauf beruht, etwas Bestimmtes nie wieder machen zu wollen, und fortan nicht nur brav, sondern vorbildlich in der Achtung von etwas zu sein, was zwar fast alle (nehmen wir Psychopathen mal aus) als verbindlich empfinden, man sich aber nie so recht erklären konnte. Insofern taugt also die Objektformel durchaus dazu, elementare Verstöße gegen die Menschenwürde zu unterbinden, bei weniger offensichtlichen Problemen lässt sie den Juristen immer noch allein. Kant lüftet das Geheimnis auch nicht, sondern deklariert an einem bestimmten Punkt einfach „den Zweck an sich selbst“, der allen vernünftigen Wesen innewohnt, damit er seinen kategorischen Imperativ davon ableiten kann. Allerdings lädt er (vor allem dann später in seiner Erkenntnistheorie) zu einer gewissen Gelassenheit ein, was die „Dinge an sich“ oder „regulative Ideen“ betrifft, wie eben Gott, die Existenz der Seele oder die Menschenwürde,  da wir sie nicht verbindlich erkennen könnten, aber genügend Gründe fänden, so zu handeln, als seien sie unstreitig bewiesen. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden. Ich schreib jetzt erst mal meine Seminararbeit…

Nachtrag, auf die Gefahr hin, dass die Länge endgültig abschreckend wird: Hab ich doch glatt behauptet, Kant würde den Zweck an sich selbst einfach deklarieren. Stimmt so nicht, er leitet ihn daraus ab, dass es eines objektiven Prinzips bedarf, um kategorische, d.h. allgemeingültige Imperative zu formulieren. Existiert kein oberstes Prinzip, so sind alle Werte, die wir uns vorstellen, nur bedingt und zufällig, und wir können Moral und so gleich sein lassen, weil es ja dann keine verbindliche Grundlage gibt, nur unsere wechselnden und unterschiedlichen Affektionen. Das oberste Prinzip muss so beschaffen sein, dass sich aus der Vorstellung dessen, was notwendig für jedermanns Zweck ist, ein objektives Prinzip des Willens ergibt. Da jedes vernunftbegabte Wesen sich sein Dasein als Zweck an sich selbst vorstellt, ist genau dieses Dasein das objektive Prinzip, dem sich der Wille zu unterwerfen hat. Das ist zwar in mancher Hinsicht angreifbar („Wir brauchen einen obersten Zweck, also machen wir uns einen“), andererseits sehr schön, weil die Vorstellung, die jeder für sich hat („mein Dasein ist einzigartig und schon aus sich selbst heraus wertvoll“), quasi kollektiviert wird und damit zur bindenden Norm („auch das Dasein aller anderen ist aus sich selbst heraus wertvoll und muss dementsprechend respektiert werden“).

Damn it, jetzt habe ich meinen persönlichen Längenrekord aufgestellt (glatte 1.400 Wörter). Herzlichen Glückwunsch, vielen Dank und meine Hochachtung, lieber Leser bzw. liebe Leserin, wenn du bis hierhin durchgehalten hast.

7 Kommentare

  1. Beeindruckend. Und ich verzweifle schon an der Dialektik der Aufklärung. Und die zwei Pappnasen versuchen immerhin, Kant zu erklären!

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  2. @Muriel: Mit Anklicken oder Lesen?^^

    @notblawg: Die zwei „Pappnasen“ erklären vermutlich auf einem Niveau, von dem wir beide nur träumen können… vielleicht solltest du „3 Tage mit Adorno“ machen.

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    1. Nach Freitag habe ich ja Zeit….obwohl, da muss ich mir erst ein Autogramm von Roxin besorgen. Der kann mir bestimmt auch Horkheimer/Adorno erklären….

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  3. Beeindruckend, wirklich. Jetzt wird mein erster Weg in die Bibliothek führen, weil ich jetzt ja doch auch mal Kant lesen will. Deinen Tipp beherzigend und so 😉

    Liebe Grüße,

    Raptor

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